Der Versicherungsschutz im Detail

 

Berufshaftpflichtversicherung
(Vertragsgrundlage: AHVB/EHVB 2004)

  • Versichertes Risiko: Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Krankenpfleger, unabhängig davon ob diese Tätigkeit selbständig oder unselbständig ausgeführt wird.
  • Pauschalversicherungssumme für Personen- u. Sachschäden sowie Vermögensschäden die auf einen versicherten Personen- u. Sachschaden zurückzuführen sind: EUR 1,500.000,–
  • Schadenersatzverpflichtungen aus reinen Vermögensschäden gelten gem. Z. 8 EHVB bis zu einer Versicherungssumme von EUR 10.000,– mitversichert.
  • Nachdeckung (ohne zeitliche Begrenzung):
    Bei vollständigem und dauerndem Wegfall des versicherten Risikos besteht abweichend von Art. 4, Pkt. 1 AHVB Versicherungsschutz auch dann, wenn die Anspruchserhebung durch den Dritten nach Beendigung des Versicherungsvertrages beim Versicherer erfolgt, soweit die (behauptete) Pflichtverletzung in die ursprüngliche Vertragsdauer fällt. Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachdeckung im Rahmen und nach Maßgabe der bei Ablauf des letzten Versicherungsjahres geltenden Vertragsbestimmungen und zwar in Höhe des unverbrauchten Teiles der Versicherungssumme des letzten Versicherungsjahres.
  •  Vertragsdauer: 1 Jahr mit automatischer Prolongation
  •  Jahresprämie inkl. 11% Versicherungssteuer: EUR 25,–


Schadenersatz- und Strafrechtsschutzversicherung


Berufsbereich angestellte Pfleger

(Vertragsgrundlage ARB 2008 R910)
Versicherungsschutz hat abweichend von Artikel 19 ARB ausschließlich der Versicherungsnehmer

  • im Berufsbereich als unselbständig Erwerbstätiger
  • Versichertes Risiko: Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz inkl. Diversionsmaßnahmen für den Berufsbereich (Artikel 19, Pkt. 1.2).
  • Pauschalversicherungssumme: EUR 112.500,–
  • Vertragsdauer: 1 Jahr mit automatischer Prolongation
  • Jahresprämie inkl. 11% Versicherungssteuer: EUR 15,– pro angestelltem Pfleger

Betriebsbereich für selbständige/angestellte Pfleger
(Vertragsgrundlage ARB 2008 R910 sowie Besondere Bedingung R235)
Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer für den versicherten Betrieb und alle Arbeitnehmer im  Sinne des § 51 ASGG für Versicherungsfälle, die mit dem Betrieb oder der Tätigkeit für den Betrieb unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direktem Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten

  • im Betriebsbereich
  • Versichertes Risiko: Schadenersatz-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 19, Pkt. 1.3)
  • Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 19, Pkt. 1.3) inkl. Diversionsmaßnahmen
  • Erweiterte Deckung im strafrechtlichen Vorverfahren gem. Besonderer Bedingung R235
  • Pauschalversicherungssumme: EUR 112.500,–
  • Vertragsdauer: 1 Jahr mit automatischer Prolongation
  • Jahresprämie inkl. 11% Versicherungssteuer: EUR 15,– pro selbständigem/freiberuflichem Pfleger

 

Unfallversicherung
(Vertragsgrundlage: Klipp & Klar Bedingungen für Unfallversicherung 2005)

  • Versichertes Risiko: Berufs- und Wegunfälle
  • Versicherungssummen:
    • Dauerinvalidität EUR 100.000,– mit 300 % Progression Leistung ab jedem Invaliditätsgrad. Der 25 %, nicht aber 50 % übersteigende Teil des Invaliditätsgrades wird 2-fach geleistet. Der 50 %, nicht aber 91 % übersteigende Teil des Invaliditätsgrades wird 3-fach geleistet. Ab 91 % Invaliditätsgrades werden 300 % der Versicherungssumme ausbezahlt. Maximalleistung somit EUR 300.000 ,-
    • Kompaktschutz EUR 50.000,–
    • Unfalltod EUR 20.000,–
    • Knochenbruch EUR 500,–
  • Prämienfreie Zusatzleistungen
    • Berufsunfähigkeit
      Wird die versicherte Person unfallbedingt vollständig berufsunfähig, bezahlt UNIQA unabhängig vom Invaliditätsgrad zumindest die volle Versicherungssumme für Dauerinvalidität.
    • Sofortleistung
      Nach einem unfallbedingten ununterbrochenen Spitalsaufenthalt von 11 Tagen werden sofort EUR 1.500,- als Vorauszahlung auf eine eventuelle Dl-Leistung ausgezahlt. Wenn keine Dauerinvalidität zurückbleibt wird der Betrag nicht rückgefordert.
    • Kosmetische Operationen
      Bis zu EUR 10.000,- übernimmt UNIQA die Kosten von kosmetischen Operationen, wenn deren Notwendigkeit durch einen Unfall verursacht wurde.
    • Rehabilitationspauschale
      Wird innerhalb von 6 Wochen nach einem unfallbedingten Spitalaufenthalt ein stationärer Rehab-Aufenthalt notwendig, so bezahlt UNIQA eine Pauschale von 1 % der Versicherungssumme für Dauerinvalidität.
  • Vertragsdauer: 1 Jahr mit automatischer Prolongation
  • Jahresprämie inkl. 4% Versicherungssteuer: EUR 55,–
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