
Warum private Absicherung
für Gesundheits- und KrankenpflegerInnen?
Der Beruf des Krankenpflegers bringt Aufgaben und Tätigkeiten mit sich, bei denen bereits eine kleine Unachtsamkeit, ein Versehen oder gar Fahrlässigkeit fatale Folgen nach sich ziehen können. Denn für jede durchgeführte Maßnahme trägt die verursachende Pflegeperson die Verantwortung. Auch dann, wenn vielleicht eine ärztliche Anordnung der Grund für ein Fehlverhalten war.
Erleidet der Patient infolge eines Fehlverhaltens einen Schaden, drohen Ersatzansprüche seitens des Patienten oder dessen Angehörigen. Dem Gesetz nach in unbegrenzter – und existenzbedrohender – Höhe.